4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2. Die Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen erfolgt (wenn nicht anders vereinbart und im Angebot festgehalten) unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens.
Zu diesem Zweck ist der Auftraggeber verpflichtet und erklärt sein Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: info@boundlessgrowth.de (vorab) und Julius Wiese BoundlessGrowth, Winterstraße 39, 82140 Olching (postalisch im Nachgang).
Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die Julius Wiese BoundlessGrowth, Winterstraße 39, 82140 Olching, vertreten durch den Geschäftsführer Julius Wiese und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Julius Wiese BoundlessGrowth, Winterstraße 39, 82140 Olching auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
4.3. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.4. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.5. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
4.6. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
4.7. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.